Kärntner Wildschadensfonds: Vervierfachung bei Wolfsschäden
LR Gruber: Kuratoriumssitzung für das Jahr 2022 – Rund zwei Drittel des Budgets müssen für Schäden durch Wölfe aufgewendet werden
Rund 400 Nutztierrisse durch den Wolf wurden heuer beim Land Kärnten bestätigt, darüber hinaus werden 450 Tiere nach Wolfsangriffen vermisst. Es überrascht daher nicht, dass sich auch im Kärntner Wildschadensfonds die Auszahlungen aufgrund von Wolfsschäden drastisch erhöhen werden. „Die heutige Kuratoriumssitzung zeigt eine Vervierfachung der Wolfsschäden von 2021 auf 2022 und spiegelt damit die besorgniserregende Entwicklung wider, die wir heuer beobachten mussten“, berichtet Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber, der zugleich Vorsitzender des Kuratoriums ist.
Über 350.000 Euro standen im Wildschadensfonds heuer als Budget zur Verfügung für Schäden, die durch ganzjährig geschonte Tierarten verursacht werden. Das sind neben dem Wolf auch Bär, Fischotter und Biber. „Beschlossen wurden heute insgesamt Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden in der Höhe von rund 200.000 Euro und für Fischotterschäden in der Höhe von 120.000 Euro“, informiert Gruber. Die restlichen Mittel teilen sich auf Schäden durch Biber (14.000 Euro) und Bär (4.500 Euro) auf.
Das gesamte Budget stammt auch heuer wieder aus Jagd- und Agrarmitteln und wurde seit Einrichtung des Fonds von LR Gruber laufend aufgestockt. Der Naturschutz beteiligt sich nach wie vor nicht an den Entschädigungszahlungen, „obwohl es sich um geschonte Tierarten handelt, deren Schäden Landwirtschaft und Jägerschaft kaum bis gar nicht verhindern können“, betont Landesrat Gruber. Er richtet daher nochmals den dringenden Appell an das Klimaschutzministerium von Leonore Gewessler, bei der morgigen Sitzung zur Berner Konvention dem Antrag der Schweiz auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs zuzustimmen.
Quelle: LPD Kärnten
Foto: Kärntner Volkspartei/Canva