Gesetzespaket gegen Extremraser ist nächster Schritt, um Kärnten vor Verkehrsrowdies zu schützen

Kärnten und Salzburg haben weiteres Paket gegen Extremraser beim Bund erreicht – Drohende Beschlagnahmung bei Geschwindigkeitsexzessen und illegalen Straßenrennen soll abschrecken und Gefährdung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer verhindern – Sicherheit auf Kärntner Straßen und Schutz der Anrainer vor illegalen Tuning-Treffen bleibt oberstes Ziel

„Es ist ein lange erwarteter, aber umso wichtiger Schritt, um besonders unbelehrbare Verkehrsrowdies und extreme Raser, die das Leben anderer leichtfertig aus Spiel setzen, wirksam aus dem Straßenverkehr zu ziehen“, begrüßt Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig das heute, Montag, präsentierte weitere „Anti-Raser-Paket“, welches in Begutachtung geht. Erstmals wird, zusätzlich zur Verhängung von Geldstrafen, bei besonders schweren Geschwindigkeitsübertretungen von über 80 bzw. 90 km/h in- bzw. außerhalb des Ortsgebiets auch die Beschlagnahmung von Fahrzeugen möglich. Das Paket sieht dafür ein Stufenmodell vor. „Die Beschlagnahmung betrifft keine Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen, die aus Unachtsamkeit im Alltag passieren“, betont Schuschnig. „Wir sprechen von so hohen Geschwindigkeiten, von Straßenrennen und ähnlichen gefährlichen Szenen, die leichtfertig das Leben anderer aufs Spiel setzen. Bei so hohen Geschwindigkeitsübertretungen wird das Auto regelrecht zur Waffe. Vor einem solchen, sich oft sogar wiederholendem Verhalten, braucht es eine wirksamere Abschreckung“.

Kärnten und Salzburg haben diese Novelle seit fast zwei Jahren federführend beim Bund eingefordert. „Auch in Kärnten gibt es immer wieder erschreckende Fälle von Raserei und Straßenrennen mit teils horrenden Geschwindigkeitsübertretungen. Vor allem bei den jährlichen illegalen Tuningtreffen gefährden einige Unbelehrbare die Sicherheit andere, völlig unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, wie etwa Radfahrer, Kinder oder auch andere Fahrzeuglenker. Immer öfter sind jedoch die angedrohten Geldstrafen keine ausreichende Abschreckung mehr“, sagt Schuschnig. Deshalb werde nun dort angesetzt, wo die Abschreckung am höchsten ist. „Wer damit rechnen muss, dass das eigene Auto beschlagnahmt wird, wird es sich dreimal überlegen, das zu riskieren“. Es gehe vor allem um die generalpräventive Wirkung. „Nur wenn die Strafe auch wirklich abschreckt und sich das in der Szene herumspricht, können wir die Kärntnerinnen und Kärntner wirksam vor illegalen Geschwindigkeitsexzessen und Straßenrennen schützen“, wie Schuschnig betont.

Bereits durch die von Kärnten beim Bund erreichte Änderung des Kraftfahrgesetzes wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, um die Anrainer vor Lärm- und Geruchsbelästigung bei Autotuning-Treffen zu schützen. Seit heuer kann die Exekutive Fahrzeuge bei illegaler Lärmbelästigung oder besonders gefährlichen Fahrmanövern für bis zu 72 Stunden an Ort und Stelle stilllegen. „Dadurch konnte die Exekutive erstmals bei besonders rücksichtslosen Tuningfans durchgreifen“, so Schuschnig und betont: „Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Die illegalen Autotuning-Treffen sind heuer deutlich stiller und sicherer geworden“.

Zuletzt haben die Länder, insbesondere Kärnten und Salzburg, im Oktober beim Treffen der Verkehrslandesräte in Villach eine stärkere Sanktionierung von extremer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Maßnahmen gegen illegale Straßenrennen vom Bund eingefordert. „Die Novelle ist längst überfällig und muss rasch in Kraft treten. Jedenfalls muss sie vor dem nächsten illegalen Autotuning-Treffen bereits exekutiert werden können“, appelliert Schuschnig abschließend.

Quelle: LPD Kärnten
Fotohinweis: Büro LR Schuschnig/Bauer