Regionalentwicklung wird gesetzlich verankert

LR Gruber: Erstes Kärntner Regionalentwicklungsgesetz im Landtag beschlossen – Politik verpflichtet sich damit, in Regionen zu investieren

Dass ein Bundesland die Regionalentwicklung gesetzlich absichert, ist in Österreich eine Seltenheit. Kärnten ist erst das zweite Bundesland, das ein Regionalentwicklungsgesetz erhält. Die Initiative für das Gesetz kam von Landesrat Martin Gruber, der die Zuständigkeit für Orts- und Regionalentwicklung 2018 übernommen hat und sich seither dafür einsetzt, „dem Thema einen höheren Stellenwert zu geben und mehr finanzielle Mittel dafür aufzustellen“, so Gruber.
Denn es gehe um die Frage, wie angesichts des demographischen Wandels Dienstleistungen, Basisinfrastruktur, Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuung, Arbeitsplätze und Mobilität in den Regionen aufrechterhalten werden können. „Das ist eine Herausforderung, die Kärnten die nächsten Jahre massiv beschäftigen wird. Deshalb darf es nicht eine Frage von politischen Mehrheiten und Budgetverhandlungen sein, ob es dafür die entsprechende finanzielle Ausstattung gibt“, so der Orts- und Regionalentwicklungsreferent.

Mit dem ersten Kärntner Regionalentwicklungsgesetz verpflichtet sich nun die Politik dazu, in die Regionen zu investieren. Indem nämlich ein fixer Betrag festgeschrieben wird, der sich an der Einwohnerzahl des Landes orientiert, steht ab 2024 jährlich eine Summe von rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, die ausschließlich für regionale Projekte eingesetzt werden darf. „Das ist ein absolutes Novum und das ist gleichzeitig auch eine Vervielfachung des Budgets, das bisher für regionale Projekte beim Land zur Verfügung stand“, betont Gruber.
Damit die Projekte, die damit unterstützt werden, auch den bereits geltenden Regionalstrategien entsprechen, sieht das Gesetz außerdem vor, dass von den Regionen – unter breiter Einbindung der Gemeinden und Beteiligung von regionalen Stakeholdern – jährliche Arbeitsprogramme zu erstellen sind. Zur Unterstützung richtet das Land per Gesetz regionale Koordinationsstellen ein. Sie sollen als Brücke zwischen den Regionen und dem Land fungieren und wie One-stop-shops der Regionalentwicklung gemeinsam mit den Förderwerbern alle Fördermöglichkeiten für ein Projekt ausloten.

„Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz die Regionalentwicklung in Kärnten auf ein neues Niveau heben und eine Verbindlichkeit schaffen, die es bisher nicht gab“, hält Gruber fest. Gerade die Krisen der letzten beiden Jahre hätten die Wichtigkeit von Regionalität und intakten Strukturen vor Ort vor Augen geführt. „Deshalb ist es der richtige Schritt, den Regionen und ihrer Weiterentwicklung mit diesem Gesetz die Bedeutung zu geben, die sie verdienen.“

Quelle: LPD Kärnten