Nahversorgerbonus geht in die Verlängerung

LR Gruber, LR Schuschnig: Die 2020 gestartete Förderaktion wird heuer fortgeführt, um kleine Lebensmittelbetriebe rasch und unbürokratisch zu entlasten – 300.000 Euro stehen dafür zur Verfügung, Antragsstellung jederzeit möglich

Die beiden Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig haben vor drei Jahren den Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger (kurz: Nahversorgerbonus) ins Leben gerufen, um kleine Lebensmittelbetriebe finanziell zu unterstützen. Mit Erfolg: Bisher wurde der Bonus rund 260 Mal ausbezahlt. In der heutigen Regierungssitzung wurde die Fortführung der erfolgreichen Förderaktion im Rahmen der Regionalität-Offensive des Landes beschlossen. Dafür stellen Agrar- und Regionalentwicklungsreferent LR Gruber und Wirtschaftsreferent LR Schuschnig 300.000 Euro aus ihren Referaten zur Verfügung.

„Greißler, Bäcker und Fleischer versorgen die ländliche Bevölkerung nicht nur mit den wichtigsten Lebensmitteln, sie schaffen Arbeitsplätze und nehmen auch als zentraler Dorftreffpunkt oft eine wichtige gesellschaftliche Rolle ein“, so Gruber. Aufgrund der hohen Energiekosten und Inflation stehen aber gerade diese kleinen, meist familiär geführten Betriebe unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. „Die Folge ist, dass viele Landgemeinden ihre kleinen Nahversorger nach und nach verlieren, da sich eine Fortführung des Betriebes für viele nicht mehr rentiert. Mit dem Nahversorgerbonus wollen wir den Kaufleuten unter die Arme greifen und ihnen Anreize zum Weitermachen geben“, erklärt Schuschnig. Heuer neu ist die Anhebung der maximalen Jahresumsatzgrenze der antragsstellenden Betriebe. „Bisher lag diese bei einer Million Euro. Doch aufgrund der hohen Inflation haben wir die Umsatzgrenze auf 1,1 Millionen Euro erhöht, da sonst viele nur knapp um den Bonus umfallen würden“, erklärt der Wirtschaftslandesrat.

Zusätzlich zur finanziellen Entlastung der kleinen Nahversorger wird mit dem Bonus auch die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleistet, damit die regionale Basisinfrastruktur gestärkt und gleichzeitig der Anteil heimischer Qualitätsprodukte im Einzelhandel erhöht. Denn: „Jeder Betrieb, der den Nahversorgerbonus in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, eine bestimmte Anzahl regionaler Lebensmittel in sein Sortiment aufzunehmen. Somit profitiert auch die Kärntner Landwirtschaft von der Förderaktion“, erklärt Gruber.

Als Kooperationspartner bei der Umsetzung und Abwicklung des Förderprogramms für regionale Nahversorger sind in bewährter Weise die Wirtschaftskammer Kärnten und das Genussland Kärnten mit dabei. Die teilnehmenden Betriebe erhalten über den Regionalitäts- und Entlastungsbonus eine Förderung von bis zu 3.000 Euro. Die Antragstellung ist jederzeit möglich unter www.genusslandkaernten.at/service/nahversorgerentlastung

Quelle: LPD Kärnten
Foto: Büro LR Gruber/Schuschnig