Verlängerung von Jagdverordnungen beschlossen
LR Gruber: Eingriffsmöglichkeiten in die steigende Biber-Population und Bejagung von Auer- sowie Birkhahn werden verlängert
Im Jahr 2021 hat die Kärntner Landesregierung erstmals eine Biber-Verordnung erlassen. Steigende Konfliktsituationen aufgrund der dicht besiedelten Biber-Reviere machten es erforderlich, im Einzelfall eingreifen zu können. „Der dafür entwickelte Stufenplan hat sich bewährt und soll daher auch fortgeführt werden“, sagt Jagdreferent LR Martin Gruber. Heute wurde die entsprechende Verordnung für weitere zwei Jahre neu erlassen.
Die Grundkonzeption bleibt gleich: zuerst sind Präventionsmaßnahmen zu setzen, im zweiten Schritt sind Eingriffe in den Lebensraum (z.B. Entfernung von Dämmen) erlaubt und erst im dritten Schritt wird durch Fang oder Entnahme in die Population eingegriffen. „Das Ziel war und bleibt es, unbürokratischer und rascher handeln zu können, als es bei Einzelbescheiden möglich ist“, so Gruber. Die Entnahme ist nur von 1.9. bis 31.3. erlaubt, die Entnahmehöchstzahl beträgt 66 Tiere pro Jahr. Die Verordnung gilt in ganz Kärnten, außer in Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten, National- und Biosphärenparks.
Ebenfalls mittels Verordnung wurden heute Jagdzeiten und -kontingente für Auer- und Birkhahn festgelegt. Die Bejagung darf jeweils nur in der Zeit von 10.5. bis 31.5. erfolgen. Beim Auerhahn wurde ein Kontingent von 116 Stück pro Jahr, beim Birkhahn ein Kontingent von 249 Tieren pro Jahr freigegeben. Um den Erhaltungszustand nicht zu beeinträchtigen hat die Kärntner Jägerschaft weiterhin ein Monitoring über die Bestandsentwicklung durchzuführen. „Eine nachhaltige Jagd sorgt nachweislich für gesunde Tierbestände, diesem Grundsatz folgen wir weiterhin“, so Gruber.
Quelle: LPD Kärnten