Novelle des Kärntner Straßengesetzes vorgelegt
Gesetzesänderung soll zur Stärkung der Infrastruktur in den Regionen beitragen – Bilanz des heurigen Winterdienstes bringt Kostensteigerung.
Straßenbaureferent LHStv. Martin Gruber brachte in der vergangenen Regierungssitzung eine Novelle des Kärntner Straßengesetzes ein. Sie ist bereits im ersten Quartal vorbereitet worden, konnte aber vor der Wahl nicht mehr im Landtag behandelt werden. Mit dem heutigen Beschluss kann sie nun den Abgeordneten vorgelegt werden. Gruber umriss die Kernpunkte der Gesetzesänderung: klare Regelungen für die Kostenteilungen zwischen dem Land als Straßenerhalter und den Gemeinden sowie Verfahrenserleichterungen, die gesetzliche Möglichkeit, als Land bei kommunalen Radwegen oder etwa bei Beleuchtungen an neuralgischen Punkten mitzufinanzieren und die Einführung einer neuen Kategorie von „regionalen“ Landesstraßen, die so genannte „Landesstraße R“, bei Straßenabschnitten mit sehr geringer Verkehrsfrequenz. „Insgesamt geht es dabei um eine Stärkung der Infrastruktur in den Regionen“, sagte Gruber.
Als Straßenbaureferent legte LHStv. Gruber auch die Bilanz zum heurigen Winterdienst auf den Landesstraßen vor. „Im vergangenen Winter wurde 12,58 Millionen Euro für die Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit der Straßen aufgewendet – das ist der höchste Beitrag seit 2019“, berichtete Gruber. Zurückzuführen ist die Kostensteigerung auf vermehrte Präventiveinsätze, die aufgrund der Temperaturverläufe rund um den Gefrierpunkt notwendig war, um Straßenglätte zu verhindern. Insgesamt 23.000 Tonnen Salz bzw. 6.500 Liter Sole wurden verbraucht, was ebenfalls deutlich über anderen Wintern liegt. „Mein Dank an dieser Stelle daher an alle Mitarbeiter der Straßenmeistereien, die auch heuer wieder dafür gesorgt haben, dass die Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel gelangen konnten“, so Gruber.
Quelle: LPD Kärnten