Kärnten erhält künftig eine weisungsfreie Unternehmensanwaltschaft
Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig gibt Startschuss für legistischen Prozess: Wirtschaftsombudsstelle wird 2024 zur weisungsfreien Landesanwaltschaft aufgewertet – Parteistellung in landesgesetzlichen Verwaltungsverfahren wird geprüft.
Die Kärntner Wirtschaftsombudsstelle wurde als beratende Anlaufstelle im Sinne eines one-stop-shops mit dem Ziel eingerichtet, Unternehmen bei Verwaltungsangelegenheiten beratend zu unterstützen und behördliche Verwaltungsverfahren im Sinne der Betriebe zu beschleunigen. In insgesamt fast 500 Fällen konnten bisher ins Stocken geratene Behördenverfahren wieder in Gang gesetzt werden. Zusätzlich bringen sie Vorschläge zur Deregulierung ein. „Diese gesetzlich verankerte Anlaufstelle für die Wirtschaft ist einzigartig in Österreich. Wir setzen jetzt den nächsten Schritt und machen sie zu einer völlig weisungsfreien Unternehmensanwaltschaft für Kärnten“, so Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig, der im Rahmen einer Regierungssitzung mit den Sozialpartnern den Startschuss für den weiteren legistischen Umsetzungsplan gab.
Neben der völlig weisungsfreien Tätigkeit, um die Interessen der Kärntner Wirtschaft bei Behördenverfahren zu vertreten, sollen auch die Rechte der neuen Anwaltschaft gestärkt werden. Hatte die Wirtschaftsombudsstelle bisher vor Beginn und während der Abwicklung eines Behördenverfahrens vor allem durch intensive Beratungsgespräche positiv zwischen den Verfahrensparteien eingewirkt, so solle die neue Anwaltschaft künftig auch im Verfahren selbst mehr Rechte erhalten. „Wir werden prüfen, in welchen Bereichen die neue Anwaltschaft Parteistellung nach dem Vorbild des Standortanwalts erhalten könnte“, gibt Schuschnig einen Ausblick. Angesiedelt werden soll die Stelle künftig im Haus der Anwaltschaften.
Die Geschäftsstelle der Wirtschaftsombudsstelle soll jetzt in Abstimmung mit den Interessensvertretungen einen legistischen und organisatorischen Umsetzungsplan erarbeiten. „Wir wollen die Erfahrungswerte aus den letzten Jahren nutzen und in die Weiterentwicklung der Wirtschaftsobudsstelle einfließen lassen. Der Verfassungsdienst wird prüfen, inwiefern wir die Wirtschaftsombudsstelle in ihren Rechten, Kompetenzen und Aufgaben bestmöglich gesetzlich verankern können“, betont Schuschnig.
Quelle: LPD Kärnten