Förderprogramm für Energiewende wird verlängert und künftig ausgeweitet
LR Schuschnig: Aktuelle Förderrichtlinie für Alternativenergieprojekte bis Jahresende verlängert – Fördermittel werden heuer verfünffacht: 9 Mio. mehr im Budget 2023 vorgesehen – Neues Förderprogramm soll ab 2024 noch zielgerichteter werden.
„Wir werden bei der Energiewende in Kärnten das Tempo weiter erhöhen. Deshalb wird auch das Förderprogramm für Alternativenergieprojekte künftig ausgeweitet und aufgestockt“, betont der neue Energielandesrat Sebastian Schuschnig im Anschluss an die Regierungssitzung. In dieser wurde in einem ersten Schritt die Verlängerung des mit Juni auslaufenden Förderprogramms für Alternativenergie bis Jahresende beschlossen. „Wer in die Energiewende investiert, braucht Planungssicherheit. Mit der Verlängerung sorgen wir dafür, dass niemand um eine Förderung umfällt und keine Projekte ins Stocken geraten“, so der Landesrat. Zudem werden für 2023 die Fördermittel um 9 Mio. deutlich aufgestockt. Die Antragsstellung ist ohne Unterbrechung möglich.
Der Andrang ist indes ungebrochen hoch: „Insgesamt wurden seit dem vergangenen Jahr aus diesem Programm bereits 2.500 Anlagen mit 10,9 Mio. Euro aus dem Land gefördert. Fast 1.500 Anträge sind bereits heuer eingelangt. Zusätzlich sind alleine heuer schon über 3.000 PV-Anlagen zur Förderung eingereicht worden“, berichtet Schuschnig. Gefördert werden die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von nachhaltigen Energielösungen wie Stromspeicher, gewerbliche Photovoltaikanlagen, Fernwärmeheizungsanlagen als Kofinanzierung zur Bundesförderung, Fernwärmeanschlüsse, Thermische Solaranlage und Holzheizungsanlagen. Die Förderung ist sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen, Vereine und Gemeinden abrufbar. Photovoltaikanlagen für Wohnbauprojekte werden derzeit noch über die Wohnbauförderung abgewickelt.
Ab 2024 soll deshalb ein gänzlich neues Förderprogramm für Projekte der Energiewende aufgesetzt werden. „Die regionale Versorgungssicherheit mit nachhaltiger Energie wird dabei im Fokus stehen. Dazu werden auch neue Anreize für sinnvolle Freiflächenprojekte zählen, und auch technologischer Fortschritt wie Investitionen in Wasserstoff wird gefördert“, kündigt Schuschnig bereits an. Zudem werden künftig alle Förderungen bei einer einheitlichen Förderstelle gebündelt. „Wer bisher am eigenen Haus eine Photovoltaikanlage und dazu einen Stromspeicher errichtet hat, musste zwei unterschiedliche Anträge einreichen. Das wird verschlankt und bürgerfreundlicher“, so der Landesrat. Die Einreichung und Bearbeitung der Förderungen soll zudem digital erfolgen, um den Prozess zu beschleunigen.
Das Förderprogramm ist abrufbar unter: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=119