Was ist eigentlich ein Volksbegehren?

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern. Dadurch kann die Bevölkerung selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Volksbegehren sind jedoch rechtlich nicht bindend, darum wird meist von den Abgeordneten zum Nationalrat im Einzelfall darüber beraten, ob ein solches in Umsetzung gehen soll oder nicht.

Wie kommt es nun zu Stande?

Im Vorfeld müssen zuerst mindestens 8.401 Unterschriften gesammelt werden (das entspricht 1 Promille der österreichischen Bevölkerung). Mit Erreichen dieser Hürde kann man eine Anmeldung für die österreichweite Eintragungswoche beantragen.

Wenn in der Eintragungswoche (acht Tage) dann mindestens 100.000 wahlberechtigte Österreicherinnen und Österreicher das Volksbegehren unterschreiben, wird es dem Nationalrat zugewiesen. Zu Beginn wird darüber meist in den zuständigen Ausschüssen beraten und erst dann wird das Volksbegehren vom gesamten Plenum des Nationalrats behandelt.

Letzter Schritt

Da das Volksbegehren keinen direkten Einfluss auf die Gesetzgebung üben kann, bleiben vier Optionen:

  • Das Parlament beschließt das Anliegen (oder zumindest Teile davon)
  • Es kommt per Beschluss zu einer Volksabstimmung, welche dann rechtlich bindend ist
  • Es wird ein Diskussionsprozess durch das Volksbegehren angestoßen und es wird abgewandelt umgesetzt
  • Es kommt zu keiner Gesetzesänderung

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Quelle: oesterreich.gv.at
Fotos: Kärntner Volkspartei (Symbolbilder)