Koralmbahn soll Entwicklungsschub für alle Kärntner Regionen bringen
LHStv. Gruber: Kärntner Regionalentwicklungsgesetz wird schrittweise umgesetzt – Regionalstrategien werden im Hinblick auf Koralmbahn überarbeitet – Zuordnung aller Kärntner Gemeinden zu Regionen beschlossen.
KLAGENFURT. „Wir müssen dafür sorgen, dass von der Koralmbahn künftig nicht nur die Gebiete entlang der Hochleistungsstrecke profitieren, sondern überall in Kärnten ein Entwicklungsschub stattfindet“, erklärte Orts- und Regionalentwicklungsreferent LHStv. Martin Gruber nach der heutigen Regierungssitzung. Dazu beitragen soll die schrittweise Umsetzung des 2023 beschlossenen Kärntner Regionalentwicklungsgesetzes.
Noch im Herbst werden alle Regionalstrategien, die im Rahmen des Masterplans Ländlicher Raum erarbeitet wurden, ein Update bekommen. „Dazu sind regionale Konferenzen geplant, damit sie noch im November beschlossen werden können, und sie werden sich – das ist eine Vorgabe von uns als Land – alle intensiv mit der Koralmbahn beschäftigen“, betonte Gruber. Darauf aufbauend werden im Dezember erstmals Arbeitsprogramme der Kärntner Regionen beschlossen. Diese werden bereits konkrete Maßnahmen beinhalten, für die die im Regionalentwicklungsgesetz verankerten Budgetmittel zur Verfügung stehen. Ab 2024 sind das jährlich 4,5 Millionen Euro, die ausschließlich der Umsetzung regionaler Projekte dienen sollen.
Beschlossen wurde heute in der Regierung die Zuordnung aller Kärntner Gemeinden zu einer Region per Verordnung. Um bereits vorhandene Strukturen zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden, wurde diese Zuteilung parallel zu den bestehenden LEADER-Regionen vorgenommen. Als nächster Schritt werden die Regionalmanager ausgeschrieben, die künftig als Koordinatoren und Bindeglied zwischen Regionen und Land fungieren werden.
Dieser gesamte Umsetzungsprozess des Gesetzes gewinne nun angesichts der Koralmbahn nochmals an Bedeutung, unterstrich LHStv. Gruber. „Gebiete, die nicht am neu entstehenden Ballungsraum liegen, dürfen nicht vernachlässigt werden. Die Umsetzung des Regionalentwicklungsgesetzes ist ein Beitrag dazu, dass sie an den Chancen und Möglichkeiten und Potenzialen teilhaben können“, so Gruber.
Quelle: LPD Kärnten