Krško-Ausbau: Kärntner Regierung wendet sich an Staatsspitzen

LH Kaiser, LR Schuschnig: Deponieren unsere Sorgen stellvertretend für die Bevölkerung schriftlich an slowenische Staatsspitze und österreichische Bundesregierung – Kooperationsangebote im Bereich Alternativenergie – Heizkostenzuschuss erhöht – Wichtige Investitionen in Sport und Bildung beschlossen.

KLAGENFURT. Briefe an den slowenischen Ministerpräsidenten, Robert Golob, sowie an die österreichische Bundesministerin Leonore Gewessler und Bundesminister Norbert Totschnig, in denen die Kärntner Landesregierung stellvertretend für die Bevölkerung ihren Sorgen über die bekannt gewordenen Ausbaupläne beim Atmokraftwerk Krško Ausdruck verleihen, werden nach der heutigen gemeinsamen Sitzung abgeschickt. „Wir sprechen uns darin nicht nur gegen den Ausbau aus, sondern bieten uns auch als Kooperationspartner für gemeinsame Alternativenergie-Vorhaben an“, so LH Peter Kaiser und Energielandesrat Sebastian Schuschnig im Pressefoyer nach der Regierungssitzung.

„Es ist leider bekannt, dass der europaweite Trend, die Atomenergie betreffend, in eine andere Richtung geht. Die Tatsache, dass Krško auf einer Erdbebenlinie liegt, sollte aber dennoch zu denken geben“, so Kaiser, der nicht zuletzt auf die Wirkung bilateraler Kontakte auf Staatsebene baut. Darüber hinaus solle das Thema auch im Rahmen der Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Komitees Kärnten-Slowenien diskutiert werden. 

Als Energiereferent betonte Schuschnig: „Die Ausbaupläne Sloweniens sind unverantwortlich. Wir werden daher alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesem Vorhaben entgegenzutreten.“ Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Alternativenergie gäbe es viele.

Einstimmig waren auch die zur Fortführung beziehungsweise Erhöhung des Kärntner Heizzuschusses und des Kärntner Energiebonus nötigen Beschlüsse. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen weiter angehoben, und damit die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht. Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto und für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Anträge können ab 02. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf http://www.ktn.gv.at.

Die Kosten für den reinen Heizzuschuss (rund 3,31 Millionen Euro) teilen sich Land und Gemeinden. Um die Gemeinden nicht stärker zu belasten, bleibt diese Summe unverändert und es wird stattdessen der Energiebonus oben draufgelegt, den das Land alleine finanziert (Kosten: rund zwei Millionen Euro). 

Darüber hinaus berichtete Kaiser in seiner Funktion als Sportreferent dem Kollegium über die Investition von mehr als 300.000 Euro in die Beseitigung von Schäden an Sportinfrastruktureinrichtungen nach dem Tief Zacharias. 2,7 Millionen Euro sollen laut heutigem Beschluss der Regierung in den Umbau der Fachberufsschule St. Veit fließen. Einig war man sich auch die Förderung der Mobilen Jugendarbeit über den Verein „KRAFTWERK“ (rund 700.000 Euro), und die Überbrückungsfinanzierung für das Projekt „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ (rund 250.000 Euro) betreffend.

Quelle: LPD Kärnten