Einsatz von Nachtsichtgeräten wird ausgeweitet
LHStv. Gruber: Neue Verordnung bringt Erleichterung bei Entnahme von Beutegreifern wie Wolf, Fischotter und Biber
KLAGENFURT. Eine Zielgeräteverordnung, die heute auf Initiative von Jagdreferenten LHStv. Martin Gruber in der Landesregierung beschlossen wurde, sorgt für Erleichterungen bei Entnahmen im Rahmen des Managements von großen Beutegreifern. Wie schon beim Wolf und dem Schwarzwild, darf Nachtsicht- und Zieltechnik künftig auch im Rahmen von Ausnahmen nach Art.16 FFH-Richtlinie für die Entnahme von Fischotter und Biber und zur Bejagung des Goldschakals eingesetzt werden.
„Sowohl beim Schwarzwild als auch beim Wolf hat die Erfahrung einfach gezeigt, dass diese technischen Hilfsmittel gebraucht werden, um im Ernstfall rascher reagieren und einschreiten zu können“, erklärt Gruber. Deshalb sei die Entscheidung getroffen worden, Nachtsichtgeräte auch beim Management von Biber und Fischotter zuzulassen, deren Population in den letzten Jahren sehr stark angestiegen ist.
„Es ist für Jägerinnen und Jäger nicht einfach, diese Tiere zu erlegen. Daher sollen sie mit diesen technischen Mitteln dabei unterstützt werden, ihren Auftrag zum Schutz anderer wildlebender Tiere und zur Verhütung erheblicher Schäden an Kulturen, Wäldern, Fischereigebieten, Gewässern und Viehbeständen zu erfüllen“, so der Landeshauptmann-Stellvertreter.
Für Entnahmen von Wölfen wurden Nachtsichtgeräte bereits 2022 zugelassen, mit der Jagdgesetznovelle wurden sie als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest auch beim Schwarzwild erlaubt. Mit dem heutigen Beschluss wird der Einsatz zusätzlicher Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie von Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder elektrischem Bildverstärker auf weitere Tierarten, die zunehmend ernste Schäden verursachen oder eine Gefährdung für andere Populationen darstellen, ausgeweitet. Die Kärntner Zielgeräteverordnung gilt ab sofort für die Dauer von zwei Jahren.
Quelle: LPD Kärnten
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