Kärntner Wildschadensfonds 2025: Etwa die Hälfte aller Schäden durch Fischotter verursacht
Unterstützungsleistungen von rund 276.000 Euro werden an Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei ausbezahlt – Über 150 Anträge zu Bär, Wolf, Fischotter und Biber sind eingelangt
KÄRNTEN. Der Kärntner Wildschadensfonds bietet verlässliche Unterstützungsleistungen für heimische Landwirte bei der Deckung von Schäden durch die geschonten Wildtierarten Bär, Wolf, Luchs, Biber und Fischotter. 2019 wurde er auf Initiative von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber gesetzlich eingerichtet und seither schrittweise budgetär aufgestockt.
Heute, Donnerstag, tagte das Kuratorium des Kärntner Wildschadensfonds, um über die mehr als 150 heuer eingebrachten Anträge zu entscheiden. „In diesem Jahr werden wir aus dem Wildschadensfonds rund 276.000 Euro an Unterstützungsleistungen für betroffene Land- und Forstwirte ausbezahlen“, informierte Gruber im Anschluss an die Kuratoriumssitzung. So wie bereits 2024 wurden in Kärnten auch 2025 die meisten Schäden durch den Fischotter verursacht. Die gesamte gemeldete Schadenssumme liegt beim Fischotter bei über 130.000 Euro, rund 94.000 Euro an Unterstützungsleistungen fließen an die Geschädigten. „Damit liegt der Anteil des Fischotters an den heurigen Schäden bei rund 47 Prozent. Dass wir hier mit einer Verordnung zur Bestandsregulierung eingreifen, erweist sich angesichts dieser Zahlen also erneut als richtig“, so Gruber.
Durch den Wolf wurden 2025 Schäden in der Höhe von über 100.000 Euro verursacht, was die zweithöchste Schadenssumme in diesem Jahr darstellt. Wie in der Kuratoriumssitzung berichtet, wurden in diesem Jahr kärntenweit 127 Nutztiere durch den Wolf getötet, zehn wurden verletzt. Weitere 187 Nutztiere wurden nach Wolfsangriffen als vermisst gemeldet. „Das Wolfsgeschehen ist in Kärnten anhaltend dynamisch. Das beweisen auch die über 600 dokumentierten Vergrämungsschritte gegen Risikowölfe, die seit 2022 durchgeführt werden mussten. Es ist daher wichtig, dass sich die betroffenen Tierhalter auf die Unterstützung aus dem Wildschadensfonds und wenn nötig auch auf das Einschreiten durch die Kärntner Jägerinnen und Jäger verlassen können“, betont der Landeshauptmann-Stellvertreter. Insgesamt wurden in Kärnten von 2019 bis 2024 durch den Wolf Schäden in der Höhe von rund 434.000 Euro verursacht, rund 408.000 Euro wurden dafür bisher an Unterstützungsleistungen vom Kärntner Wildschadensfonds an geschädigte Tierhalter ausbezahlt.
63.000 Euro an Unterstützungsleistungen gelangen heuer für Schäden, die vom Biber verursacht wurden (rund 75.000 Euro), zur Auszahlung. „Die aktuellen Daten zeigen, dass auch die Populationsgröße des Bibers in Kärnten weiterhin zunimmt. Ohne selektive Eingriffe würden die Schadensmeldungen diese Tierart betreffend noch weitaus höher ausfallen“, ist Gruber sicher. Daher wurde im März eine neue Verordnung beschlossen, die sowohl die Entfernung von Dämmen als auch die Entnahme von Bibern erleichtert und ein erhöhtes Entnahmekontingent vorsieht.
Quelle: Büro LHStv. Gruber
Fotohinweis: Büro LHStv. Gruber
