Strukturreformen: effizientere Abläufe, geringere Kosten und starker Standort

LHStv. Gruber und LR Fellner: „Wo ein Wille, da ein Weg“ – Die Referenten präsentierten den aktuellen Stand der strukturellen Anpassungen und gaben Ausblick auf nächste Schritte – Effizienzsteigerungen, vereinfachte Abläufe, Senkung der Kosten, Stärkung des Wirtschaftsstandortes als erklärte Ziele der Maßnahmen

KLAGENFURT. Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Landesrat Daniel Fellner präsentierten heute, Donnerstag, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz den aktuellen Stand der Strukturreformen in der Kärntner Landesverwaltung. Die Referenten zogen Bilanz über bereits umgesetzte Maßnahmen und gaben einen Ausblick auf die nächsten Schritte. Ziel der Reformen ist eine moderne Verwaltung und eine nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandortes, durch effizientere sowie einfachere Abläufe und geringere Kosten. Drei Arbeitsgruppen, für die Zentralverwaltung, die Landesgesellschaften und die Bezirkshauptmannschaften wurden dafür eingerichtet und haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Ein zentraler Bestandteil ist die Reduktion der derzeit 15 Abteilungen auf 10 bis 12. Einsparungen sollen v.a. durch Pensionierungen und eine verstärkte Nutzung interner Synergien erzielt werden. Auflösungen von Bezirkshauptmannschaften oder Kündigungen sind nicht vorgesehen.

„Mit der Auflösung der Abteilung 15 entsteht die neue Abteilung 7 ‚Wirtschaftsstandort‘. Damit schaffen wir die größte Standorteinheit, die es im Land jemals gegeben hat“, so LHStv. Gruber. Das Aufgabengebiet der Abteilung 7 wird in zwei Bereiche untergliedert sein: die standortrelevanten Themen – vom Standortmarketing über die Wirtschaftspolitik bis hin zu Tourismus, Mobilität und Raumordnung – auf der einen und den wirtschaftsrechtlichen Bereich mit Verfahren im Gewerbe-, Anlagen- oder Energierecht sowie UVP-Verfahren auf der anderen Seite. „Diese Bündelung soll eine schnellere Zusammenarbeit der mit Standortentwicklung befassten Einheiten ermöglichen“, so Gruber. Unternehmen profitieren künftig von einer zentralen Anlaufstelle bei Verfahren. Gruber unterstrich, dass die Reformen kein Selbstzweck seien: Am Ende müssten Bevölkerung und Wirtschaft einen spürbaren Nutzen daraus haben. Dass die ersten Umsetzungsschritte innerhalb kürzester Zeit erfolgt sind, zeige, dass das Vorurteil der ‚trägen Verwaltung‘ nicht zeitgemäß ist, so Gruber. „Wo ein Wille, da ein Weg – das ist das Motto, auch bei den weiteren geplanten Schritten, die angesichts der Herausforderungen für die öffentliche Hand notwendig sind“, unterstrich Gruber und sprach seinen Dank an alle involvierten Stellen, Personen und Abteilungen aus.

LR Fellner bekräftigte das Ziel, bis 2031 rund 300 Planstellen durch natürliche Abgänge abzubauen. Damit gelingt ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und effizienten Verwaltung, betonte er. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag Herausragendes, und genau deshalb stellen wir sicher, dass die Rahmenbedingungen stimmen, Ressourcen effizient genutzt werden und die Landesverwaltung für die Zukunft stark aufgestellt ist“, so Fellner. Mit 1. Jänner 2026 wird die Abteilung 4 (Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Chancengleichheit) aufgelöst, ihre Aufgaben werden in die Abteilungen 6 (Bildung und Sport) und Abteilung 11 (Wohnbau und Arbeitsmarkt) integriert. Fellner verwies auf bestehende inhaltliche Überschneidungen, insbesondere im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Durch die Zusammenführung sollen Schutzmaßnahmen und pädagogische Förderung besser verzahnt werden. Der Bereich Chancengleichheit wird in die Abteilung 11 eingegliedert. Menschen mit Behinderungen würden am Arbeits- und Wohnungsmarkt auch heute noch oftmals auf Hürden stoßen, weshalb ihre Anliegen in der Abteilung 11 sehr gut aufgehoben wären. „Das oberste Prinzip der Chancengleichheit ist Inklusion“, ergänzte Fellner und verwies auf die Vorreiterrolle Kärntens, so nannte er u.a. das Projekt „Lohn statt Taschengeld“.

In weiterer Folge soll sich die Arbeitsgruppe zur Zentralverwaltung mit der Frage beschäftigen, welche weiteren Abteilungen zusammengelegt werden können – erste Ergebnisse sollen bereits im Frühjahr 2026 vorliegen. „Der Auftrag lautet, eine ‚Muster-Abteilung‘ zu skizzieren. Dabei sollen die optimale Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine umfassende Prozess- und Aufgabenkritik sowie mögliche Vereinfachungen aufgezeigt werden, um mehr Service für Bürgerinnen und Bürger bieten zu können“, sagte Gruber. Ergebnisse zu den Landesgesellschaften werden ebenfalls in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet. Insgesamt 20 direkte und über 100 mittelbare Gesellschaften sollen analysiert, auf Doppelgleisigkeiten durchleuchtet und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung festgestellt werden, unter Berücksichtigung des Rechnungshofberichts zu den Landesgesellschaften, welcher 2026 vorliegen soll.

Zu den Bezirkshauptmannschaften betonte Fellner abschließend, dass der Status quo, was Standorte als regionale Anlaufstellen betrifft, bestehen bleibt. Hier sollen Synergien zwischen Bezirken und Gemeinden verstärkt und gemeinsame Schwerpunkte entwickelt werden.

Quelle: Büros LH-Stv. Gruber/LR Fellner
Fotohinweis:  Büro LH-Stv. Gruber