Breite Zustimmung zur Tourismusreform

LR Schuschnig präsentierte gemeinsam mit KO LAbg. Seiser, WK-Präsident Mandl, WK-Spartenobmann Petritsch, Gemeindebundpräsident Bgm. Poglitsch und Kärnten Werbung-GF Ehrenbrandtner Eckpunkte des neuen Tourismusgesetzes: „Eine der größten Reformen in dieser Legislaturperiode“ – Beschluss in der morgigen Regierungssitzung – 20 Millionen Euro pro Jahr mehr für den heimischen Tourismus

KLAGENFURT. Nach über 1,5 Jahren der Planungen, Gespräche und Verhandlungen wird das neue Tourismusgesetz in der morgigen Regierungssitzung beschlossen und damit endgültig auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit Klubobmann LAbg. Herwig Seiser, WK-Präsident Jürgen Mandl, Gemeindebundpräsident Bgm. Christian Poglitsch und Kärnten Werbung-Geschäftsführer Klaus Ehrenbrandtner präsentierte Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Montag, die Eckpunkte des Reformpakets im Spiegelsaal der Landesregierung.

Wie Schuschnig betonte, handle es sich bei dem neuen Tourismusgesetz um „eine der größten Reformen, die wir als Landesregierung in dieser Legislaturperiode umsetzen werden“. Im Zentrum des Reformpakets stehen dabei eine umfassende Strukturreform, die Bündelung der touristischen Kräfte und mehr finanzielle Mittel für die touristische Infrastruktur des Landes.

„Uns allen ist bewusst, dass der Kärntner Tourismus mehr Investitionen in die Infrastruktur, weniger kleinräumiges Denken in Organisation und Vermarktung sowie eine klarere Auf- und Zuteilung von Aufgaben braucht. Der aktuelle Status Quo zeigt uns deutlich, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf gegeben ist. Das derzeit gültige Tourismusgesetz ist über zehn Jahre alt und viele Themen, die ein erfolgreicher Tourismus benötigt, sind im momentanen Gesetz nicht abgebildet“, so Schuschnig.

Das erklärte Ziel der Reform sei es daher gewesen, mutig zu sein: „Eine neue schlankere Struktur, klare Zuständigkeiten sowie eine neue einheitliche Aufenthaltsabgabe und damit mehr Mittel für Investitionen – all das bringt das neue Tourismusgesetz“, so Schuschnig.

Ein Kernstück der Reform ist die Neuaufstellung der Finanzierung: Nach 20 Jahren ohne Anpassung wird die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe durch eine zeitgemäße, landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro pro Gast und Nacht ersetzt. Darin inkludiert ist ein Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag in Höhe von 0,90 Euro, mit dem künftig in die touristische Infrastruktur investiert und die kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Urlaubsgäste ermöglicht wird. „Insgesamt stehen dem Kärntner Tourismus in Zukunft rund 50 Millionen Euro aus der neuen Aufenthaltsabgabe zur Verfügung. Das sind rund 20 Millionen mehr als bisher“, informierte Schuschnig. Dies bedeute einen enormen Impuls für die touristische Infrastruktur. Denn jeder Cent davon fließe zu 100 Prozent in den heimischen Tourismus und werde für zusätzliche touristische Angebote und Attraktionen zur Verfügung stehen, so der Tourismusreferent.

Mit der Reform werde zudem die Grundlage für eine moderne Tourismusverwaltung geschaffen. Aus den derzeit 125 Organisationseinheiten auf drei Ebenen entstehen künftig zehn Einheiten auf zwei Ebenen (Kärnten Werbung und neun Tourismusverbände). „Wir schaffen eine schlankere Struktur mit klaren Zuständigkeiten, derzeitige Doppelgleisigkeiten werden konsequent abgebaut. Örtliche und regionale Ebene verschmelzen zu flächendeckenden Tourismusverbänden, die Gebietsgrenzen der aktuellen Tourismusregionen bleiben dabei bestehen“, so der Landesrat.

Schuschnig dankte allen Beteiligten für die intensive Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten. Die Reform sei keine Idee aus dem politischen Elfenbeinturm, sondern das Ergebnis eines breiten Prozesses. „Es waren rund 500 Personen in über 100 Terminen in diesen Reformprozess involviert. Diese Zahlen zeigen: Diese Reform ist eine die wir für die Tourismusbranche umsetzen.“ Rückmeldungen aus der Branche, seitens der Unternehmer, der Regionen sowie der Gemeinden und Städte seien im Begutachtungsverfahren sehr ernstgenommen worden. „Wir haben in den letzten Wochen und Monaten noch an sehr vielen Details geschraubt und getüftelt. Wir haben uns zusammengesetzt und nach Lösungen gesucht. Die Runde, in der wir heute hier zusammenstehen, zeigt, dass dies gelungen ist“, so Schuschnig. „Ich bedanke mich für die Bereitschaft, einen Schritt aufeinander zuzugehen und das Ziel in den Mittelpunkt zu stellen. Mit dieser Reform bekommen wir ein Gesetz, mit dem der Tourismus in Kärnten auf neue Beine gestellt wird und für die nächsten Jahre gerüstet ist“, sagte der Landesrat.

Auch Klubobmann LAbg. Herwig Seiser bedankte sich bei allen Verhandlungspartnern für die Arbeit an dem neuen Reformpaket, das ebenso eine neu geregelte Zweitwohnungsabgabe sowie Motorbootabgabe umfasse. „Wir beschließen ein Gesetz, das künftig für 20.000 Beschäftigte in Kärnten gilt. Dabei ist es gelungen, alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Der wichtigste Aspekt ist das Urlaubserlebnis und die damit verbundene Gästezufriedenheit. Eine entscheidende Voraussetzung dafür sind die finanziellen Mittel, die für den heimischen Tourismus zur Verfügung stehen werden“, so Seiser, der auch die Verschlankung der Strukturen positiv hervorstrich.

WK-Präsident Jürgen Mandl betonte, das Ziel der Reform sei es, „Komplexität in der Struktur zu senken, mehr Mittel in den Tourismus zu bringen und Effizienz zu steigern. Unserem Tourismus muss es möglich sein, perspektivisch zu investieren und bei der Entscheidungsfindung schneller zu werden. Das neue Tourismusgesetz ist ein guter Kompromiss geworden, um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Standorts zu steigern“, sagte Mandl, der darauf verwies, dass es nun auch darum gehe, die künftigen Tourismusverbände – wie bisher – unternehmerisch zu führen.

Josef Petritsch, Spartenobmann für Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer verwies auf die zuletzt sinkenden Nächtigungszahlen und strich hervor, dass deshalb die Reform zur richtigen Zeit komme. „Wir haben Nachholbedarf bei der touristischen Infrastruktur, daher ist mit dem neuen Gesetz ein wichtiger Schritt gemacht worden. Die Politik schafft mit der Reform die Rahmenbedingungen, die den Tourismus nach vorne bringen können“, so Petritsch. Nun zähle die Umsetzung: „Kärnten ist das schönste Bundesland, jetzt müssen wir etwas daraus machen“, sagte der Spartenobmann.

Gemeindebundpräsident Bgm. Christian Poglitsch bezeichnete die Tourismusreform als „Mammutprojekt“, das gelungen sei. „Am Ende liegt nicht nur eine Novelle, sondern ein fast neues Tourismusgesetz am Tisch.“ Auf die Forderungen der Kärntner Gemeinden sei umfassend eingegangen worden, insbesondere im Hinblick auf einen entsprechenden finanziellen Ausgleich, auf Haftungsfragen und die Mitarbeiterthematik. „Das neue Gesetz ist ein Werkzeug, mit dem der Tourismus arbeiten kann. Es geht zwischen Land, Tourismusverbänden, Gemeinden und Unternehmern nur Hand in Hand“, so Poglitsch.

Kärnten Werbung-GF Klaus Ehrenbrandtner sagte, die Kärnten Werbung sei bereit für die zusätzliche Verantwortung. Er bedankte sich bei den Verantwortlichen für den Mut und die Initiative zu dieser Reform. „Diese Reform ist so wichtig, weil wir schlanke Strukturen und eine effiziente Aufgabenverteilung brauchen“, so Ehrenbrandtner. Ein Beispiel dafür sei der Bereich der Verkaufsförderung, der innerhalb der Kärnten Werbung neu aufgebaut wird: für Reiseveranstalter, Reisebüros, Airlines und Buchungsplattformen wird es zukünftig nicht mehr neun, sondern nur mehr einen Ansprechpartner geben. „Es wird dafür eine zentrale Ansprechperson bei der Kärnten Werbung geben, die das Thema steuert und intensiviert. Das ist wesentlich effizienter“, so Ehrenbrandtner. Auch würden die derzeit neun regionalen touristischen Webseiten auf eine zentrale Webseite zusammengefasst, um Besucherströme gezielt zu lenken und mehr Reichweite zu erzeugen. Dieser Prozess zur Umsetzung wurde bereits gestartet, erklärte der Kärnten Werbung-Geschäftsführer.

Quelle: Büro LR Schuschnig
Fotohinweis: LPD Kärnten/Bauer