Schulterschluss der Bundesländer bei Bodenstrategie

LHStv. Gruber bei Raumordnungskonferenz in Linz – „Österreich Deklaration“ unterzeichnet – Bodenschutz und wirtschaftliche Entwicklung als gleichwertige Ziele festgelegt

Linz. 2024 fand das erste gesamtösterreichische Treffen aller Verantwortungsträger, die in dieser Republik für die Raumordnung zuständig sind, statt. Heute kam es in Linz zu einem zweiten Treffen der Raumordnungsreferenten sowie von Städte- und Gemeindevertretern, im Beisein des zuständigen Bundesministers Norbert Toschnig. Die dabei unterzeichnete „Österreich Deklaration“ steht für ein klare Festlegung beim Thema Bodenstrategie: Mit der Ressource Boden soll verantwortungsvoll und gleichzeitig zukunftsorientiert im Sinne von Weiterentwicklung umgegangen werden. „Mit dem heutigen Schulterschluss wollen wir als Bundesländer klarstellen, dass ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Boden und das Ermöglichen von wirtschaftlicher Entwicklung zusammengehören“, betont Kärntens Raumordnungsreferent LHStv. Martin Gruber.

Die Deklaration folgt genau diesem Grundsatz „Boden schützen & Zukunft ermöglichen“. Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich darin dazu, Bodenschutz, wirtschaftliche Entwicklung, Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und hohe Lebensqualität gemeinsam zu denken und ausgewogen zu berücksichtigen.

Ein gemeinsames Monitoring im Rahmen der ÖROK soll zukünftig als Grundlage für eine faktenbasierte Raumordnungspolitik dienen und zu einer österreichweit einheitlichen Datengrundlage führen. „Bislang kursieren sehr viele falsche Zahlen und Begrifflichkeiten bei diesem Thema herum. Wir wollen Raumordnungspolitik auf Basis von Fakten machen“, so Gruber. Das fange u.a. dabei an, dass Begriffe wie Bodenversiegelung, Bodeninanspruchnahme oder Widmungsfläche nicht mehr als Synonyme verwendet, sondern klar abgegrenzt werden. Außerdem müsse man korrekte Zahlen verwenden. So liegen zahlreiche Bundesländer bei der Neuversieglung unter dem Österreichschnitt, so auch Kärnten, wo überhaupt nur 2,4 % Landesfläche versiegelt sind.

LHStv. Gruber plädiert daher dafür, regionale Unterschiede anzuerkennen, anstatt Vorgaben zu machen, die alle über einen Kamm scheren, auch jene Länder, die bereits massive Anstrengungen gemacht haben. „Deshalb sehen wir eine bundesweite Obergrenze weiterhin kritisch. Wir müssen vielmehr darauf achten, dass in der Raumordnung regionale Besonderheiten maßgeblich sind und nicht von oben verordnete Vorgaben. Vor Ort wissen wir am besten, was zu schützen ist und wo Entwicklung stattfinden soll. Es ist daher sehr positiv, dass auch der Bund zum heutigen Schulterschluss steht“, betont er. „Kärnten stellt seit langem unter Beweis, dass Bodenschutz mit Hausverstand möglich ist.“ Sowohl in der Novelle des Kärntner Raumordnungsgesetzes als auch bei den Regionalen Entwicklungsleitbildern, den bis 2030 neu zu erlassenden Örtlichen Entwicklungskonzepten oder in Programmen wie der Baulandmobilisierung zeige sich dieser Weg.

Auch in die Österreich-Deklaration wurde diese regionale Perspektive auf Initiative von Kärnten nun aufgenommen. Festgelegt wurde, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen der Österreichischen Bodenstrategie zukünftig geographische, raumordnungsfachliche und standortpolitische Besonderheiten sowie auf Bundesländerebene bereits erreichte Fortschritte berücksichtigt werden. Weitere Ziele, auf die man sich festgelegt hat: Stärkung lebendiger Orts- und Stadtzentren, Nutzung bestehender Siedlungsstrukturen sowie flächensparende Siedlungsentwicklung, Berücksichtigung der Anforderungen einer leistungsfähigen Infrastruktur sowie die Erfordernisse der Energiewende, Ermöglichen regionaler Wertschöpfung und die Sicherung wertvoller agrarischer Böden als die Grundlage der Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Versorgungssicherheit.

Quelle: Büro LHStv. Gruber
Foto: Land Oberösterreich