Landtag beschließt Novelle des Kärntner Veranstaltungsgesetzes
Veranstaltungsverbot am Karfreitag bleibt de facto aufrecht – FPÖ stellt sich gegen Schutz des Karfreitags als besonderen christlicher Feier- und Gedenktag
Klagenfurt. Mit deutlichen Worten reagieren Landesparteiobmann, LH-Stv. Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig auf das Abstimmungsverhalten der FPÖ im Kärntner Landtag. Während heute, Donnerstag, eine rechtlich saubere und verfassungskonforme Neuregelung zum Schutz des Karfreitags beschlossen wurde, verweigerte die FPÖ ihre Zustimmung. „Dass sich die FPÖ gegen den Schutz eines der höchsten christlichen Feiertage stellt, ist völlig unverständlich“, so Gruber und Schuschnig. „Es geht hier um den Stellenwert, den die Kärntner Politik den christlichen Traditionen beimisst. Offenbar ist dieser Stellenwert bei der FPÖ nicht so hoch, wie sie es sonst immer darstellen. Das ist nicht nur bedauerlich, es ist entlarvend“, so Gruber.
Die beschlossene Novelle des Kärntner Veranstaltungsgesetzes setzt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2024 um und stellt gleichzeitig sicher, dass der Karfreitag weiterhin als hoher christlicher Feier- und Gedenktag geschützt bleibt. „Der Karfreitag ist ein zentrales Fundament unserer christlichen Kultur und hat einen besonderen Stellenwert. Mit dieser Novelle haben wir Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig den besonderen Charakter dieses Tages klar abgesichert“, halten Gruber und Schuschnig fest.
Konkret bedeutet das, das Veranstaltungen am Karfreitag grundsätzlich weiterhin unzulässig bleiben. Ausnahmen werden nur dann möglich, wenn sie weder dem Charakter des Tages widersprechen noch religiöse Gefühle verletzen. Die Beurteilung erfolgt nach einem strengen Maßstab und berücksichtigt Inhalt, Art der Durchführung sowie die Außenwirkung und Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum. Schuschnig: „Stille Formate wie Ausstellungen oder Vorträge können zulässig sein. Großveranstaltungen, Unterhaltungsformate, Konzerte oder Sportevents im öffentlichen Raum bleiben ausgeschlossen.“ In die Beurteilung einzubeziehen sind auch begleitende Umstände. „Das kann die Bewerbung im Vorfeld betreffen, aber auch zusätzliches Verkehrsaufkommen oder Lärmentwicklung“. Zuständig für Vollziehung und Kontrolle bleiben die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate.
Auch Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche waren in die Erarbeitung der Novelle eingebunden und unterstützen die Neuregelung. „Umso unverständlicher ist es, dass die FPÖ diesen breiten Konsens ignoriert und sich gegen den Schutz des Karfreitags stellt“, so Gruber. „Gerade wer ständig von Traditionen spricht, sollte sie auch dann verteidigen, wenn es darauf ankommt.“ (Schluss)
Quelle: Kärntner Volkspartei
Fotohinweis: Kärntner Volkspartei
