Tourismusreform: 10 Millionen Euro jährlich für Infrastruktur- und Gästemobilitätsfonds

LR Schuschnig erwartet durch neue Mittel starken Impuls für heimischen Tourismus – Beirat wird eingesetzt – Neue KWF-Förderschiene für heimische Betriebe geplant – Tourismusreform soll im März im Landtag beschlossen werden

KLAGENFURT. Mit der Novelle des Kärntner Tourismusgesetzes wurde von der Landesregierung heute, Dienstag, eine der größten Aufgaben,- Abgaben- und Strukturreformen im Kärntner Tourismus der letzten Jahre beschlossen. Wie Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig im Pressefoyer berichtete, wurde zugleich ein ganzes Paket an Gesetzen auf den Weg gebracht, an dem die Koalition lange und intensiv gearbeitet habe.

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Reform ist dabei ein Infrastruktur- sowie ein Gästemobilitätsfonds. Der Fonds wird mit der Novelle des Kärntner Tourismusgesetzes eingerichtet, rund 10 Millionen Euro jährlich aus der neuen Aufenthaltsabgabe werden zur Verfügung stehen. „Ziel des Fonds ist es, einerseits in moderne touristische Infrastruktur zu investieren und andererseits die Gäste-Freifahrt sowie touristische Verkehrsangebote für unsere Gäste zu finanzieren“, erklärte Schuschnig. Er hielt fest, dass es sich dabei um Mittel der Tourismusverbände handelt, die vom Land nur verwaltet werden. Daher sei auch die Einrichtung eines Beirats für den Fonds vorgesehen. „Der Beirat berät die Landesregierung bei der Mittelverwendung und wird mögliche Investitionsprojekte auch vorprüfen. Selbstverständlich wird darin auch jeder der neun Tourismusverbände als auch die Kärntner Werbung vertreten sein“, konkretisierte Schuschnig.

Neben den bereits bestehenden Förderschienen des Landes, die nicht gekürzt werden, sei durch die jährlich zusätzlichen zehn Millionen Euro von einem starken Impuls für den Kärntner Tourismus auszugehen, so Schuschnig. So könne etwa in wichtige Radwegprojekte investiert werden, für die derzeit die finanziellen Mittel fehlen würden. „Wir können damit wichtige Hausaufgaben im Bereich der Infrastruktur erledigen. Es wird zukünftig aber besonders wichtig sein, nicht nur die Pflicht zu erledigen, sondern auch mutig zu sein. Denn ein moderner Tourismusstandort muss auch eine funktionierende Infrastruktur bieten, die ‚state of the art‘ ist“, sagte der Landesrat.

Parallel zu den Investitionen in die touristische Infrastruktur brauche es auch Investitionen in die betriebliche Gästeinfrastruktur, so Schuschnig. Deshalb habe er den KWF damit beauftragt, eine eigene Förderschiene zu erarbeiten, die aus dem Tourismusbudget gespeist werde. Diese soll es Unternehmern erleichtern, in ihre Betriebe zu investieren. Details dazu würden noch im Frühjahr präsentiert werden.

Zum weiteren Zeitplan der Tourismusreform sagte der Landesrat: „Das Ziel ist es, die Novelle des Tourismusgesetzes dem Landtag im März zum Beschluss vorzulegen. Der Sommer sowie der Herbst werden für organisatorische Vorarbeiten genutzt. Die Aufenthaltsabgabe wird dann mit 1. November 2026 in Kraft treten, die neue Struktur der mehrgemeindigen Tourismusverbände am 1. Jänner 2027“, erklärte Schuschnig.

Quelle: Büro LR Schuschnig
Fotohinweis: Kärntner Volkspartei