„Kärntner Hausordnung“ definiert klare Regeln für das Zusammenleben

LHStv. Gruber, LR Fellner: Land nimmt Asylwerber stärker in die Pflicht – Wer Regeln und Pflichten nicht einhält, muss künftig mit Konsequenzen rechnen – Verpflichtung zum Deutschlernen und gemeinnütziger Arbeit als Kernthemen

KLAGENFURT. Kärnten setzt in der Asylpolitik auf klare Regeln und verbindliche Pflichten. Mit der neuen „Kärntner Hausordnung“ legt die Landesregierung fest, was von Fremden die in unser Land kommen, erwartet wird. Präsentiert wurde sie von Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber und Landesrat Daniel Fellner – verbunden mit einer klaren Ansage: „Solidarität ist keine Einbahnstraße.“

Wer in Kärnten Schutz erhält, soll auch Verantwortung übernehmen. „Wer unsere Hilfe annimmt, muss bereit sein, die Sprache zu lernen, unsere Werte zu respektieren und sich einzubringen“, betonte Fellner eingangs. Die Hausordnung gilt für alle Fremden, die nach Kärnten kommen und muss unterschrieben werden. Sie verbindet Unterstützung mit klaren Pflichten. Verboten sind Gewalt, Waffenbesitz und das Verbreiten extremistischer Inhalte. Ebenso verpflichtend ist der Respekt vor der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Im Zentrum steht die Integration – vor allem das Erlernen der deutschen Sprache. „Deutsch zu lernen ist der Schlüssel für Integration“, sagt Fellner. Wer sich beharrlich weigert, muss mit Konsequenzen rechnen. „Wer unsere Sprache nicht lernt, unsere Werte nicht respektiert, der wird auch unser Geld nicht bekommen“, so Fellner. Als Konsequenz werde die Grundversorgung gekürzt. Das gilt auch für verpflichtende Wertekurse.

„Wir wollen in Kärnten selbst bestimmen, was wir von jenen erwarten, die zu uns kommen, weil sie Schutz suchen. Wir nehmen Asylwerber daher künftig stärker in die Pflicht“, betonte LHStv. Martin Gruber. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit. Wer sich in einem Asylverfahren befindet, wird in Zukunft gemeinnützige Tätigkeiten verrichten müssen, entweder in der Gemeinde, in seiner Unterkunft oder in umliegenden Ortschaften. „Wenn mein Haus abbrennt und ich vorübergehend bei einem Nachbarn unterkomme, dann ist es für mich selbstverständlich, dass ich mich nützlich mache, wo ich kann. Das ist ein Zeichen des Respekts und der Dankbarkeit. Und genau das erwarten sich die Kärntnerinnen und Kärntner auch von Asylwerbern“, führte Gruber aus. Es gehe darum, dass Personen, die bei uns Schutz suchen, sich an unsere Regeln halten und den Willen zeigen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, so Gruber.

Die Verpflichtung wird nicht nur in der Hausordnung festgelegt, sondern auch ins Kärntner Grundversorgungsgesetz aufgenommen. Dort wird geregelt, dass Asylwerbern vom Land oder der Gemeinde gemeinnützige Hilfstätigkeiten angeboten werden. Werden diese Tätigkeiten abgelehnt oder beendet, hat das Konsequenzen.
Denn die Hausordnung regelt auch die Folgen bei Verstößen. Diese reichen von Kürzungen der Leistungen bis hin zur Aussetzung der Grundversorgung oder – bei schweren Fällen – zur Ausweisung. „Wer sich beharrlich weigert, unsere Sprache zu erlernen und unsere Werte nicht respektiert, der wird Sanktionen spüren. Wer sich aber integriert und aktiv einbringt und eine Leistung erbringt, bekommt eine Chance“, so Fellner und Gruber.

Die Regeln werden in allen Flüchtlingsunterkünften ausgehängt. Ziel ist, dass sie von Anfang an gelten und im Alltag gelebt werden. „Es braucht klare Regeln für ein funktionierendes Zusammenleben und die gelten für alle. Integration passiert nicht auf dem Papier, sondern im Alltag, in unseren Gemeinden und vor unserer Haustür“, so Fellner in einem Schlussstatement.

Quelle: Büros LH-Stv. Gruber/LR Fellner
Fotohinweis: LPD Kärnten/Jannach