Stärkere Berücksichtigung länderspezifischer Interessen gefordert
LH Fellner, LHStv. Gruber und LR Schuschnig: Landesregierung beschließt Resolution zu EABG, Flugabgabe und Breitbandausbau – Gemeinsames Auftreten gegenüber Bund, um Kärntner Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen
KLAGENFURT. Eine drei Punkte umfassende Resolution an die Bundesregierung wurde in der heutigen Regierungssitzung einstimmig beschlossen. LH Daniel Fellner, LHStv. Martin Gruber und LR Sebastian Schuschnig präsentierten im anschließenden Pressefoyer die Details der Resolution. Die drei Themenbereiche sind: Das EABG (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz) und dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Genehmigung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Luftverkehrsabgabe als Standortnachteil für regionale Flughäfen sowie drohende Kürzungen aufgrund der Budgetkonsolidierung des Bundes im Bereich des Breitbandausbaus.
Ein klares Bekenntnis zum Ausbau der grünen Energien gab LH Daniel Fellner gleich zu Beginn der Pressekonferenz ab. „Als Landesregierung stehen wir geschlossen hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energie. Allerdings gilt es, beim Ausbau dieser Energieformen flexibel vorzugehen und auf die Besonderheiten der Länder Rücksicht zu nehmen“, betonte Fellner. Konkret geht es dabei um den Bereich der sogenannten „Agri-PV-Anlagen“, die laut Regierungsvorlage zum EABG künftig bis zu einer Fläche von 5.000 Quadratmetern ohne besonderes Genehmigungen Seitens des Landes oder der Gemeinde auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden können. „Wir dürfen nicht landwirtschaftlich wertvolle Flächen, die unbedingt für die Nahrungsmittel- oder Futtermittelproduktion benötigt werden, für die Errichtung von Photovoltaikanlagen hergeben. So beseitigt man eine Mangellage, indem man eine andere Mangellage verstärkt“, fasste Fellner zusammen.
Sein Stellvertreter Martin Gruber führte konkreter aus, wo durch die geplante Regelung im EABG zur „Agri-PV“ in die Kompetenzen der Länder eingegriffen würde. Besonders kritisch sei, dass ein Abstand von 200 Metern zwischen zwei Anlagen künftig ausreichen soll, damit keine „zusammenhängende Bauweise“ mehr angenommen wird „Das heißt, es könnte in unmittelbarer Nähe eine weitere Anlage wieder in der Größenordnung von 0,5 Hektar genehmigungsfrei und widmungsfrei errichtet werden. Ich nenne so etwas „Salamitaktik“: hier werden Umgehungsmöglichkeiten eröffnet, die den Zielen unserer eigenen PV-Verordnung völlig zuwiderlaufen“, fasste Raumordnungsreferent Gruber zusammen. Man habe diese Bedenken bereits in Wien deponiert, wolle die Resolution aber nutzen, um gemeinsam noch stärker aufzutreten. „Der notwendige Ausbau von Photovoltaik ist wichtig, aber er kann nicht ohne Rücksicht auf die Versorgungssicherheit und damit den Schutz bester Ackerböden sowie ohne Rücksicht auf sensible Landschaftsräume in Kärnten von oben verordnet werden“, so der Landeshauptmannstellvertreter.
Auch Energielandesrat Sebastian Schuschnig bezeichnete die gänzliche Genehmigungsfreistellung von „Agri-Solarenergieanlagen“ auf landwirtschaftlich genutzten Flächen als eine „ganz klare rote Linie für Kärnten.“ Das EABG sei grundsätzlich ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, etwa durch konzentrierte Verfahren. Die Kosten, die den Ländern dafür entstehen, wurden im EABG jedoch bisher nicht geregelt. Ebenso betonte Schuschnig, dass es in Bereichen wie den Bundesländervorgaben zu einzelnen Erzeugungsformen mehr Flexibilität und Handlungsspielraum für die Länder brauche. „Kärnten hat beispielsweise enormes Potenzial beim Thema Wasserkraft. Hier können wir noch viel mehr erreichen und durch entsprechende politische Rahmenbedingungen vorantreiben. Gerade solche regionalen Stärken sollten nicht eingeschränkt, sondern bewusst ermöglicht werden“, gab Schuschnig zu bedenken.
Die geplante Luftverkehrsabgabe seitens der Bundesregierung sehen die Regierungsmitglieder als eindeutigen Standortnachteil, da in den Nachbarländern keine derartige Steuer – oder Abgabe – zu entrichten ist. „Die Einhebung von 12 Euro pro Ticket ist für den Flughafen Klagenfurt ein klarer Wettbewerbsnachteil gegen über seinen direkten Konkurrenten in Laibach und Triest. Diesen Umstand wollen wir der Bundesregierung mit unserer gemeinsamen Resolution verdeutlichen“, sagte Fellner und erstattete der Luftverkehrsabgabe eine klare Absage. LHStv. Gruber bezeichnete die Luftverkehrsabgabe als einen Standortnachteil für das Bundesland Kärnten. „Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer Budgetkonsolidierung auf Bundesebene. Aber hier schädigt man den Wirtschafts- und Tourismusstandort langfristig und nachhaltig – das kann nicht unser Ziel sein. Die Flugabgabe gehört abgeschafft und zwar ehestmöglich und ersatzlos!“ betonte Gruber.
Auf die Rolle des Breitbandausbaus für den Wirtschaftsstandort und die Kärntner Gemeinden ging LR Schuschnig ein. Er führte aus, dass Kärnten bereits im Herbst 2025 eine nachträgliche Budgetkürzung des Bundes hinnehmen musste. Dadurch sind im dritten Bundesfördercall statt 44 nur 16 Kärntner Gemeinden zum Zug kommen. Nun sollen auch diese 16 Gemeinden einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. „Es kann nicht sein, dass bereits zugesicherte Projekte, für die teilweise von den Gemeinden schon Vorarbeiten geleistet wurden, der Budgetkonsolidierung des Bundes zum Opfer fallen. Der Breitbandausbau ist für die Gemeinden entscheidend, da es eine Investition in die Infrastruktur der Zukunft ist“.
Für Landeshauptmann Fellner ist es unabdingbar, dass über die berechtigten Bedenken und Anliegen Kärntens sachlich diskutiert werde: „Bei allem Verständnis für den schnellen Ausbau grüner Energie und bei allem Verständnis der Budgetkonsolidierung: Wir dürfen nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Große Vorhaben können nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Länder und Gemeinden berücksichtigen.“
Quelle: Büros LH Fellner, LHStv. Gruber, LR Schuschnig
Foto: LPD Kärnten/Skofitsch
