Die Landkarte im Kärntner Tourismus wird neu geordnet
LR Schuschnig: Fünf Verordnungen zur Umsetzung der Tourismusreform beschlossen – Neue Tourismusverbände und Erlebnisräume eingerichtet – Vorstandswahlen in den Tourismusverbänden ab Herbst – Rund 70 Millionen Euro fließen künftig jährlich in die Kärntner Tourismusbranche
KLAGENFURT. Auf Antrag von Tourismusreferent LR Sebastian Schuschnig hat die Landesregierung heute, Dienstag, fünf Verordnungen zur Tourismusreform verabschiedet. Sie ermöglichen die konkrete Umsetzung des neuen Kärntner Tourismusgesetzes, das im März vom Landtag beschlossen wurde. So werden nun die neun neuen Tourismusverbände eingerichtet und in Erlebnisräume gegliedert. In einer weiteren Verordnung werden technische Details zum bereits im Gesetz festgelegten künftige Mittelfluss von jährlich rund 70 Millionen Euro an die neuen Tourismusverbände, die Kärnten Werbung sowie an den Infrastruktur- und Mobilitätsfonds festgelegt. Auch die Vorstandswahlen in den neun Tourismusverbänden werden mit einer heute beschlossenen Verordnung geregelt. Die konstituierenden Sitzungen und Vorstandswahlen der neuen TVBs sollen voraussichtlich nach der Sommersaison ab Ende September bzw. Anfang Oktober erfolgen.
„Nachdem das Gesetz im Frühjahr vom Landtag beschlossen wurde, geht es mit den Verordnungen jetzt darum, die Reformschritte mit Leben zu erfüllen und vor Ort umzusetzen. Mit den neuen Tourismusverbänden wird die Landkarte im Kärntner Tourismus jedenfalls komplett neu geordnet“, erklärte der Landesrat. Die derzeit bestehenden 125 Einheiten werden auf künftig neun starke Tourismusverbände und die Kärnten Werbung verschlankt. „Damit werden Doppelstrukturen reduziert und Entscheidungen können zukünftig effizienter vorbereitet und umgesetzt werden“, sagte Schuschnig.
Wie der Landesrat informierte, werden die neuen Tourismusverbände ab 1. Jänner 2027 ihre Arbeit aufnehmen. „Sie fungieren dann als zentrale Organisationseinheiten für den heimischen Tourismus und bündeln Gemeinden sowie Betriebe in einer gemeinsamen Struktur. Damit werden klare Zuständigkeiten und eine abgestimmte Organisation geschaffen“, so Schuschnig. Die neuen Verbände entsprechen dabei fast zur Gänze den Gebieten der bisherigen Tourismusregionen – mit zwei Ausnahmen: Die Gemeinden Zell und Feldkirchen hatten eine Neuzuordnung beantragt, die in der Verordnung nun berücksichtigt wurde.
Erstmals eingerichtet werden auch sogenannte Erlebnisräume, etwa rund um einen See oder für eine Talschaft. Jeder Tourismusverband muss künftig flächendeckend in einen bis drei Erlebnisräume gegliedert werden. Erlebnisraummanager fungieren dabei als erste Ansprechpartner für den Tourismus vor Ort. „Diese Erlebnisräume sind kein Marketing-, sondern ein Managementinstrument. Sie werden nicht zum Gast wirken, sondern nach innen und sollen innerhalb der neuen Verbände eine touristische Bündelung des Managements ermöglichen und die lokalen Akteure einbinden”, betonte Schuschnig.
Zudem werde im Hintergrund bereits an den regionalen Tourismuskonzepten gearbeitet. „Sie sehen erstmals eine mehrjährige Infrastrukturplanung über fünf Jahre vor und bilden die Grundlage, um Mittel aus dem neuen Infrastrukturfonds abzurufen“, so Schuschnig. Aus diesem Fonds werden künftig rund 8 Millionen Euro jährlich für Tourismusprojekte zur Verfügung stehen.
Wie der Landesrat ebenso unterstrich, seien den heutigen Beschlüssen intensive Vorarbeiten vorausgegangen. So fanden etwa umfassende Schulungen mit den derzeitigen Tourismusregionen und den Gemeinden zu den neuen Bestimmungen statt. Schuschnig bedankte sich bei allen Beteiligten, insbesondere bei der zuständigen Abteilung 7 des Landes, für ihr aktives Mitwirken an der Umsetzung der Tourismusreform Er erinnerte auch nochmals daran, dass dem Tourismusgesetz eineinhalb Jahre Vorarbeit vorausgegangen seien, mit mehr als 100 Terminen und rund 500 Beteiligten aus Tourismusunternehmern, Wirtschaftskammer, Gemeindebund, Tourismusregionen und Kärnten Werbung.
„Mit den heutigen Beschlüssen geht die größte Tourismusreform, die es in unserem Bundesland je gegeben hat, in die konkrete Umsetzung. Die neue Struktur schafft endlich wettbewerbsfähige Einheiten, die im internationalen Wettbewerb um Gäste mit völlig neuer Kraft auftreten können. Mit der Reform wird der Kärntner Tourismus nachhaltig gestärkt, effizienter aufgestellt und langfristig wettbewerbsfähiger”, so Schuschnig.
Quelle: Büro LR Schuschnig
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