Etappensieg bei zweisprachiger Gerichtsbarkeit: Service im ländlichen Raum bleibt aufrecht
LH Fellner, LHStv. Gruber: Novelle ist notwendiger Schritt – Reformen dürfen nicht auf Kosten der ländlichen Regionen passieren
KLAGENFURT. Für Kärntens Landeshauptmann Daniel Fellner und LHStv. Martin Gruber sind die heute von Volksgruppenministerin Claudia Bauer und Justizministerin Anna Sporrer bekanntgegebenen Änderungen bei der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten „ein notwendiger und pragmatischer Schritt“: Die Novelle würde „die Aufrechterhaltung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten gewährleisten. Die Rechte der slowenischen Volksgruppe in der Gerichtsbarkeit werden durch moderne Strukturen gesichert und zukunftsfest gemacht“, so LH Fellner.
Wie Fellner und Gruber betonen, sei Österreich zur Einhaltung der verfassungsgemäßen Volksgruppenrechte verpflichtet. „Doch wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen: Die Situation ist aufgrund der personellen Situation ernst und schwierig. Der massive Mangel an zweisprachigem Personal bringt unser System an seine Grenzen.“
„Die nunmehr von den zuständigen Ministerinnen präsentierte Novelle sichert die regionalen Anlaufstellen und Infrastrukturen der drei zweisprachigen Gerichtsstandorte in Bleiburg, Ferlach und Eisenkappel. Zugleich modernisiert sie – etwa mit der Schaffung von Kompetenzzentren – die Gerichtsbarkeit und macht sie durch notwendige Weiterentwicklung und Modernisierung für die Herausforderungen der Zukunft sicher“, sagt Fellner.
LHStv. Gruber betont, dass die Aufrechterhaltung von Amtstagen an allen drei Altstandorten und – auf Verlangen – von zweisprachigen Gerichtsverhandlungen in Ferlach und Bleiburg ein wichtiges Ergebnis sind: „Öffentliche Dienst- und Serviceleistungen in Wohnortnähe bedeuten Lebensqualität für die Bevölkerung.
Deshalb ist es wichtig, dass mit der Novelle genau das gewährleistet bleibt. Reformen dürfen nicht auf Kosten des ländlichen Raums gehen“, hält Gruber fest.
Deshalb bleibt auch die Kritik aus Kärnten an den Schließungsplänen für das Bezirksgericht Hermagor aufrecht. Laut Fellner werde man im Rahmen der morgigen LH-Konferenz einen entsprechenden Antrag einbringen: „Bei allen weiteren Überlegungen sind die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Ich fordere jedenfalls ein transparentes, nachvollziehbares Vorgehen und vor allem die Miteinbeziehung der Länder“, betont der Landeshauptmann. Und LHStv. Gruber stellt klar: „Ich lehne diese Pläne ausdrücklich ab. Dass der gesamte Bezirk Hermagor ohne Gericht auskommen soll, ist inakzeptabel.“
Quelle: Büros LH Fellner/ LHStv. Gruber
Foto: Kärntner Volkspartei (Symbolfoto)
